Die Beleuchtungsarten können unterteilt werden in: Normalbeleuchtung, Notbeleuchtung, Dienstbeleuchtung, Wachbeleuchtung und Hindernisbeleuchtung. Zu den Notbeleuchtungen zählen unter anderem die Notbeleuchtung, die Sicherheitsbeleuchtung und die Evakuierungsbeleuchtung. Die anwendbaren Grundsätze sollten die folgenden Anforderungen erfüllen: wie in Abbildung 1 dargestellt.
1. Wenn die normale Beleuchtung aufgrund einer Störung ausfällt, sollte die Beleuchtung für Geräte an Orten installiert werden, die den normalen Betrieb oder die Fortsetzung der Aktivitäten gewährleisten müssen;
2. Wenn die normale Beleuchtung aufgrund einer Störung ausfällt, sollte eine Sicherheitsbeleuchtung an Orten installiert werden, die die Sicherheit gefährdeter Personen gewährleisten müssen;
3. Wenn die normale Beleuchtung aufgrund einer Störung ausfällt, sollte für Ausgänge und Durchgänge, die eine sichere Evakuierung des Personals gewährleisten müssen, eine Evakuierungsbeleuchtung installiert werden;
4. Die Betriebsbeleuchtung sollte einen Teil oder die gesamte normale Beleuchtung nutzen, die unabhängig gesteuert werden kann, oder einen Teil oder die gesamte Notbeleuchtung nutzen;
5. Im Schutzbereich sollte nach Bedarf eine Schutzbeleuchtung installiert werden;
6. Bei der Installation der Hindernisbeleuchtung sollten die einschlägigen Vorschriften der örtlichen Luftfahrt- oder Transportbehörde strikt eingehalten werden.
